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Verband Hessischer Hundeschulen 

- Hundeführerschein -   

 

Diese Prüfungsordnung für den Hundeführerschein legt Wert darauf, daß der Gehorsam des Hundes in einer alltäglichen Situation mit den damit verbundenen Ablenkungen geprüft wird, und sich der Hundeführer seiner Rechte und Pflichten bewußt wird.

Der Verband Hessischer Hundeschulen befürwortet eine qualifizierte Hundeausbildung zum Hundeführerschein, welche die Zuverlässigkeit des Hundes in wirklichkeitsnahen und alltäglichen Lebenssituationen trainiert. Der Hund soll zum führigen Begleiter seines Besitzers erzogen werden, der auch bei Kontakten mit fremden Personen, Joggern etc. nicht aggressiv und unkontrolliert reagiert.

Diese Prüfungsordnung schreibt deshalb bewußt vor, daß die Hunde bei der Prüfung alltäglichen Konflikten ausgesetzt sein müssen. Es soll mit dieser Prüfung der Nachweis für Behörden und Besitzer erbracht werden, inwieweit der Hund als zuverlässig einzustufen ist.

Der Hundeführerschein setzt sich aus einer theoretischen und praktischen Prüfung nach den jeweils gültigen Bestimmungen des Verbandes Hessischer Hundeschulen zusammen. Die theoretische Prüfung soll dem Hundebesitzer Fachwissen über das Verhalten von Hunden übermitteln und ihn über seine Rechte und Pflichten als Hundehalter informieren.

Prüfungen gemäß dieser Prüfungsordnung dürfen nur von Leistungsrichtern des Verbandes Hessischer Hundeschulen abgenommen werden.
Der Verband Hessischer Hundeschulen möchte damit einen Beitrag leisten, das Verhältnis zwischen Mensch und Hund verständlich zu machen und zu verbessern.

Allgemeine Bestimmungen

HF = Hundeführer LR = Leistungsrichter

Der Hundeführerschein besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, wobei das Bestehen der theoretischen Prüfung Voraussetzung für die Teilnahmen an der praktischen Prüfung ist.

Grundsätzlich ist jeder Hund zugelassen, der ein Mindestalter von 12 Monaten erreicht hat. In Ausnahmefällen obliegt die Entscheidung dem LR.

Für jeden zu prüfenden Hund ist vor Antritt der Prüfung ist ein gültiger Impfpaß dem LR vorzulegen. Die Impfung auf Tollwut darf nicht jünger als 4 Wochen und nicht älter als 12 Monate sein.

Der LR muß die Berechtigung des Verbandes Hessischer Hundeschulen zum LR besitzen.

Die Bewertung der Prüfungsleistung erfolgt nach einem festgelegten Punktesystem.

Der HF erhält nach bestandener Prüfung eine Urkunde. In einem persönlichen Gespräch erklärt der LR eine Benotung des geprüften Hundes und beantwortet eventuelle Fragen des HF. Bei einer nicht bestandenen Prüfung wird keine Urkunde ausgestellt.

Die bestandene theoretische Prüfung qualifiziert den HF und muß bei Nichtbestehen des praktischen Teils, bei weiteren praktischen Prüfungen oder beim Vorstellen eines weiteren Hundes nicht wiederholt werden. Die theoretische Prüfung gilt als bestanden, wenn der HF von insgesamt 38 Fragen mindestens 35 Fragen richtig beantwortet.

Die praktische Prüfung hat auf einem Parkplatz oder sonstigen freien Platz, jedoch nicht im öffentlichen Verkehrsraum, zu erfolgen. Während der Prüfung hat sich der HF an die Anweisungen des LR zu halten. Hält sich der HF nicht an die Anweisungen des LR, wird er von der Prüfung ausgeschlossen.

Der LR erklärt die Prüfung für eröffnet.

Mit Leckerbissen als Belohnung oder mit „Strafen" während der Prüfung darf nicht gearbeitet werden. Es handelt sich schließlich bei jedem Hund um einen „erzogenen" Hund und nicht um einen am Anfang der Ausbildung befindlichen Hund.

Diesbezügliche Verstöße führen zum Ausschluß von der Prüfung.

Stachelhalsbänder, auch umgedreht, und andere Strafmittel sind während der gesamten Prüfung verboten. Ihre Anwendung führt zum Ausschluß von der Prüfung. Der Hund soll so geführt werden, wie es im alltäglichen Führbereich privater Hundehalter üblich ist.

Die einzelnen Hörzeichen sind in normalen Tönen und Lautstärke zu geben. Es soll vermieden werden, daß der Hund angeschrien wird.

Der Hundeführerschein ist im Bereich Unterordnung und praktischer Teil bestanden, wenn 2/3 der zu erreichenden Punkte (d.h. mindestens 100 von 150 Punkten) vergeben wurden.

Der LR hat insbesondere bei den Übungsteilen 5 bis 9 auf die Ausgeglichenheit und das unbefangene Wesen der Hunde zu achten. Alle teilnehmenden Hunde, außer dem vorführenden, sind bei den Übungsteilen 5 bi 9 anzuleinen.

Die Prüfung kann bei Nichtbestehen des praktischen und / oder des theoretischen Teils frühestens nach Ablauf von 4 Wochen wiederholt werden.

 

Übungen in Punktzahlen

1. Leineführigkeit und Freifolge 20 Punkte
2. Sitz 10 Punkte
3. Platz unter starke Ablenkung 25 Punkte
4. Unbefangenheit - Befangenheit 10 Punkte
5. Führigkeit und Verhalten des Hundes beim durchlaufen einer Personengruppe 10 Punkte
6. Unbefangenheit des Hundes gegenüber Autos und Personen 15 Punkte
7. Begegnung mit Personen 10 Punkte
8. Begegnung mit Fahrrad- oder Mopedverkehr 20 Punkte
9. Begegnung mit Joggern 30 Punkte

 

Gesamt: 150 Punkte

Bewertungen

Prädikate

Vorzüglich - 141 bis 150 P
Sehr gut - 131 bis 140 P
Gut - 121 bis 130 P
Befriedigend - 111 bis 120 P
Mangelhaft - 100 bis 110 P
Ungenügend - unter 100 P

 

Anmeldung

Zu Beginn der Unterordnung hat sich der HF beim LR anzumelden. Dabei erscheint der HF mit seinem angeleinten Hund und meldet sich in Grundstellung beim LR.
Während der Vorführung hat der Hund ein Halsband zu tragen - der HF hat eine Leine mitzuführen.

Grundstellung und Übungsbeginn

Jede Übung beginnt und endet mit einer Grundstellung. Der Hund sitzt auf der linken Seite, gerade neben seinem HF, mit dem rechten Schulterblatt in Kniehöhe.

Übungsentwicklung

Aus der Grundstellung heraus erfolgt auf Anweisung des LR der Prüfungsaufbau aller Unterordnungsübungen.

 

Die Prüfungselemente für den Hundeführerschein

Teil A) Unterordnungsübungen auf dem Übungsgelände

1. Leinenführigkeit und Freifolge (20 Punkte)

Hörzeichen „Fuß"
Von der Grundstellung aus hat der Hund auf das Hörzeichen „Fuß" dem HF freudig zu folgen. Der Hund muß mit dem Schulterblatt in der Höhe des Beines seines HF und mit einem seitlichen Abstand von nicht mehr als ca. 20 cm bleiben.
Beim Anhalten hat der Hund sich selbständig, schnell und gerade neben seinen HF zu setzen.
Der HF geht mit seinem „bei Fuß" folgenden Hund 40 bis 50 Schritte geradeaus ohne anzuhalten, macht dann eine Kehrtwendung gegen den Hund und wechselt nach ca. 15 Schritten das Tempo zwischen Langsamschritt, Normalschritt und leichtem Laufschritt. Das Hörzeichen "Fuß" kann beim Verlangsamen bzw. beim beschleunigen des Tempos gegeben werden. Der Hund muß sich immer freudig dem Tempo seines HF anpassen.
Nach dem letzten Tempowechsel im Normalschritt folgt eine Rechts- und eine Linkswendung. Nach ca. 15 Schritten folgt eine Grundstellung, bei der sich der Hund, wie bei allen weiteren Grundstellungen, schnell und ohne Einwirkung des HF absetzen soll.
Nach der Grundstellung kommt der HF mit seinem Hund an den Ausgangspunkt zurück.
Der HF leint nun seinen Hund ab und zeigt die gleichen Übungen wie bei der Leinenführigkeit.

2. Sitz (10 Punkte)

Hörzeichen „Sitz" / Hörzeichen „Fuß"
Der HF geht mit seinem frei „bei Fuß" folgenden Hund geradlinig durch eine Personengruppe aus mindestens 4 Personen. Nach ca. 10 Schritten Entfernung von der Personengruppe gibt er dann, ohne die Gangart zu unterbrechen, das Hörzeichen „Sitz".
Ohne sich nach seinem Hund umzuschauen geht der HF 30 Schritte weiter, dreht sich sofort zu seinem Hund um und bleibt ca. 15 Sekunden ruhig stehen.
Abschließend geht der HF zu seinem Hund zurück und nimmt neben ihm die Grundstellung ein.

3. Platz unter Starker Ablenkung (25 Punkte)

Hörzeichen „Platz" / Hörzeichen „Fuß"
Aus der Grundstellung heraus geht der HF mit seinem frei „bei Fuß" folgenden Hund ca. 15 Schritte geradeaus. Auf das Hörzeichen „Platz" hat der Hund sich schnell hinzulegen, ohne das der HF seine Gangart verändert, unterbricht oder sich nach seinem Hund umsieht.
Nach weiteren 30 Schritten geht der HF in eine für den Hund nicht einsehbare Zone (Versteck), bleibt stehen und verweilt dort für ca. 3 Minuten. In dieser Zeit spricht eine dem Hund unbekannte Person den abliegenden Hund an und ein fremder Hund wird vorbei geführt.
Der Hund darf sich durch diese Ablenkung nicht von seinem Platz erheben. Verbleibt der Hund in der Stellung, wird er nach ca. 3 Minuten abgeholt und geht mit seinem HF wieder an den Ausgangspunkt zurück.
Falls er sich nicht über längere Zeit ablegen läßt, kann diese Übung dreimal wiederholt werden. Bleibt der Hund danach nicht liegen, wird diese Übung mit 0 Punkten bewertet.

4. Unbefangenheit - Befangenheit (10 Punkte)

Der Hund befindet sich in Grundstellung und eine dem Hund unbekannte Person begrüßt den HF überschwenglich und streichelt anschließend den Hund.
Ein ausweichen des Hundes gegenüber der fremden Person ergibt Punkteabzug. Verläßt der Hund die Grundstellung kann diese Übung bis zu dreimal wiederholt werden, wobei jedes Aufstehen mit einem Punkteabzug entwertet wird.
Bei den kleinsten Anzeichen von Aggressivität muß der Hund mit 0 Punkten bewertet werden.

Definitionen möglicher Befangenheit:
• Ängstlichkeit
• Unsicherheit
• Meideverhalten

Befangenheit bei einem Hund äußert sich u. a. wie folgt:
• Ziehen im Rücken
• Paßgang, wenn nicht Rassebedingt
• Klemmen der Rute

Negative Reaktionen, wie z. B. ausweichen bei alltäglich auftretenden Situationen wird durch den jeweiligen LR in eigener Ermessensfreiheit bewertet und richtet sich je nach der Stärke der Abnormität und muß im Prüfungsbericht festgehalten werden.

Teil B) Verkehrssicherheitsprüfung in praktischer Ausführung

5. Führigkeit und Verhalten beim Durchlaufen einer Personengruppe (10 Punkte)

5.1 Aufgabe
Der Hund soll beim Durchlaufen eine Personengruppe mit und ohne Leine sich gegenüber den Personen unbeteiligt zeigen. Er darf sie weder anspringen noch in sonstiger ,Weise belästigen.

5.2 Durchführung
Auf einem Parkplatz oder sonstigen freien Platz, jedoch nicht im öffentlichen Verkehrsraum (versicherungstechnisch), bilden 6 Personen eine Gruppe, die der HF mit seinem Hund zu durchlaufen hat. Diese Übung ist deutlich zu zeigen, wobei der HF einmal eine Grundstellung einnimmt und einmal den Hund in der Gruppe ins Platz legt.
Ein anderer HF steht mit seinem angeleinten Hund während der gesamten Übung ca. 8 m von der Personengruppe entfernt.

5.3 Hörzeichen
Hörzeichen „Fuß" beim Angehen aus der Grundstellung, Hörzeichen „Platz" zum Ablegen in der Gruppe und Hörzeichen „Sitz" zum beenden der Übung (Grundstellung).

5.4 Fehler - Bewertung
Der Hund riecht an den Personen, belästigt sie oder zeigt Angst und/oder Scheuheit. Der Hund geht nicht willig mit seinem HF in die Gruppe und hängt auch außerhalb der Gruppe seinem HF nach.
Auch gegenüber dem Hund, der außerhalb der Gruppe steht, sollte er sich unbeteiligt und darf nicht dort hin laufen.

6. Unbefangenheit gegenüber Autos und Personen (15 Punkte)

6.1 Aufgabe
Der Hund soll sich beim Zugehen auf Fahrzeuge und beim Umgehen von Fahrzeugen ruhig und unbefangen zeigen. Es empfiehlt sich hierbei Parkplatzsituationen nachzustellen.

6.2 Durchführung
Der HF geht mit seinem angeleinten Hund auf ein Auto zu, wobei der Fahrer bei Erreichen des Fahrzeuges aussteigen sollte und die Autotür schnell öffnet und schließt. Der Hund muß sich dabei gleichgültig verhalten.
Bei geöffneter Autotür hat der HF mit dem Insassen ein Gespräch zu beginnen. Der Hund kann bei Erreichen des Autos stehen, sitzen oder Platz machen - eine Grundstellung ist nicht erforderlich.

6.3 Hörzeichen
Hörzeichen „Fuß" beim Angehen und anschließendem Weitergehen.

6.4 Fehler - Bewertung
Der Hund zieht zum Auto, der HF muß den Hund vom Auto wegziehen oder der Hund springt am Fahrzeug hoch.
Beim starten des Motors sowie beim öffnen und Schließen der Fahrzeugtür sollte sich der Hund nicht erschrecken. Weiterhin sollte der Hund während des Gespräches zwischen HF und Fahrzeuginsasse kein ängstliches oder aggressives Verhalten zeigen.

7. Begegnung mit Personen (10 Punkte)

Auf einem Parkplatz oder sonstigen freien Platz, jedoch nicht im öffentlichen Verkehrsraum (versicherungstechnisch), laufen 3 für den Hund fremde Personen dem HF und dessen angeleinten Hund entgegen.
Den Personen gegenüber hat sich der Hund gleichgültig zu verhalten.

8. Begegnung mit Fahrrad oder Moped (20 Punkte)

Auf seinem Weg wird der HF mit seinem angeleinten Hund von hinten von einem Fahrrad- oder Mopedfahrer überholt. Dabei hat sich der Hund zwischen Fahrzeug und HF zu befinden.
Der Fahrer gibt Klingelzeichen oder Hupsignale. Auf Anweisung des LR macht der HF kehrt, geht zum LR, begrüßt ihn mit Handschlag und beginnt eine Unterhaltung.
Der Hund hat sich während der gesamten Übung ruhig und unbeeindruckt zu verhalten.

9. Begegnung mit Joggern (30 Punkte)

HF und Hund gehen in normalen Schritt einen vom LR angegebenen Weg innerhalb eines Fußgängerbereiches (Park, Feld, etc.) entlang. Der Hund ist an der Leine zu führen wobei er durch 3 von hinten kommende Jogger im Laufschritt überholt wird, ohne das diese ihr Tempo ändern.
Der HF kann seinen Hund in einem angemessenen Abstand ablegen oder ins „Sitz" holen.
Die gleiche Übung ist nochmals durchzuführen wobei sich die Jogger dem HF und seinem Hund von vorne nähern.
Fehlerhaft ist, wenn der Hund die Jogger in irgend einer Weise belästigt. Auf das Hörzeichen „hier" hat der Hund umgehend zum HF zu kommen. Der Hund muß im Gehorsam und unter Kontrolle seines HF stehen.

Bei den kleinsten Anzeichen von Aggressivität muß der Hund mit 0 Punkten bewertet werden.

Sonja Bauer

mob. ganzheitliche Hundeschule Verhaltensberatung & Training

(tiergestütztes) systemisches Coaching Beratung & Persönlichkeitsentwicklung

63263 Neu-Isenburg

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