Vorbereitung auf den Wesenstest und die Sachkundeprüfung
im Sinne der hessischen Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO Hessen)
Ablauf:
Wir starten mit einem Ersttermin (90 min) zur Beurteilung der aktuellen Situation und schauen uns dabei folgende Punkte genauer an:
In den Folgeterminen (45 min) starten wir mit einer optimalen und systematischen Vorbereitung auf den Wesenstest in Theorie und Praxis.
Wieviel Termine notwendig sind ist zum einem davon abhängig, wie sich der Status beim Ersttermin darstellt und zum anderen, wie intensiv Sie mit Ihrem Hund zwischen unseren Terminen trainieren.
Gerne begleite ich Sie auch am Tag der Prüfung bei Ihrem Wesenstest. (Pauschalbetrag 50€)
Als Prüfer empfehle ich Ihnen den Sachverständigen Gerold Günther, er ist Ansprechpartner rund um das Diensthundewesen der Polizei Hessen und ist durch das Regierungspräsidium Darmstadt benannter Sachverständiger für die Abnahme der Wesens-und Sachkundeprüfung nach §§ 6, 7 der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und
Führen von Hunden vom 22. Januar 2003 (GVBL I S. 640).
Infos der Stadt Frankfurt zum Wesenstest:
https://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=2778&_ffmpar[_id_inhalt]=24569
Hundeverordnung in Hessen
Der Sachkundenachweis und die Wesensprüfung müssen erst erbracht werden, wenn der Hund 15 Monate alt ist.
In Hessen werden die Auflagen für Hundehalter sogenannter „gefährliche Hunde“ in der „Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)“ geregelt. Allgemeine Regelungen, die alle Hunde betreffen, sind beispielsweise, dass Hunde außerhalb des Grundstücks nie unbeaufsichtigt sein dürfen und am Halsband Name, Anschrift und Telefonnummer des Halters ersichtlich sein muss. Außerdem gilt für alle Hunde eine Leinenpflicht bei öffentlichen Versammlungen sowie Veranstaltungen, in Gaststätten, Aufzügen, öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Park-, Garten- und Grünanlagen oder Fußgängerzonen.
Folgende Rassen und Kreuzungen gelten als “gefährliche Hunde” in Hessen
Pittbull Terrier, American Pitbull Terrier, American Staffordshire, Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal, Kaukasischer Owtscharka und Rottweiler
Die Haltung von als gefährlich eingestuften Hunden ist erlaubnispflichtig. Zudem werden ein Sachkundenachweis und ein Wesenstest benötigt. Gelistete Hunde dürfen nur einzeln und von Personen über 18 Jahren, die im Besitz eines Sachkundenachweises sind, geführt werden.
Als „gefährliche Hunde“ im Sinne der Ve
rordnung gelten auch alle Hunde, bei denen rasseunspezifisch, aufgrund ihres Verhaltens, eine Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt worden ist. Das ist gegeben, wenn sie bissig sind, unkontrolliert Tiere hetzen bzw. reißen, Menschen ohne Anlass in gefahrdrohender Weise angesprungen haben oder allgemein aufgrund ihres Verhaltens angenommen werden muss, dass sie Menschen und Tiere in sonstiger Weise gefährden.
Wenn sich jemand durch den Hund bedroht fühlt, kann es bereits zur Anzeige kommen, die eventuell eine Auflage zur Einreichung eines bestandenen Wesenstestes nach sich ziehen kann.
Wie lange ein bestandener Wesenstest gültig ist und wann eine Wiederholung erfolgen muss, wird in der Regel von Ihrem Sachbearbeiter auf dem Ordnungsamt, auf Grund des Gutachtens des Sachverständigen, entschieden. Mindestens 2 Jahre und max. 4 Jahre. Eine unbefristete Erlaubnis ist in Sonderfällen möglich, wenn der Hund älter als zehn Jahre ist z.B.