Seit dem 1. Oktober 2004 benötigen Tierhalter für ihre Vierbeiner auf Reisen den EU-Heimtierausweis.
Innerhalb der Europäischen Union ist das Reisen mit den Tieren seither relativ einheitlich geregelt:
Hunde, Katzen, Frettchen und andere Tiere, die im privaten Reiseverkehr mitgenommen werden, müssen über einen Mikrochip eindeutig identifizierbar sein, eine gültige Tollwutimpfung haben und der Halter muss den EU-Heimtierausweis mit sich führen.
Bis zum 2. Juli 2011 werden übergangsweise noch Tätowierungen statt Mikrochips anerkannt. Wer sein Tier neu kennzeichnen lässt, sollte aber in jedem Fall den Chip wählen. Dieser muss die ISO-Normen 11784 oder 11785 erfüllen, um mit den gängigen Geräten lesbar zu sein.
Die Tollwutimpfung ist dann gültig, wenn sie – bei Erstimpfung – mindestens 21 Tage oder sonst höchstens den Zeitraum zurückliegt, der vom Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung genannt wird.
Sonderregelungen innerhalb der EU sind in Irland, Malta, Schweden und Großbritannien zu beachten. In diesen Ländern wird die Tätowierungskennzeichnung in keinem Fall mehr anerkannt. Außerdem wird ein Bluttest zur Bestimmung des Tollwut-Antikörpertiters verlangt. Dabei ist zwischen Blutentnahme und Einreisetermin eine Frist von bis zu sechs Monaten einzuhalten. Kurz vor der Einreise ist zudem eine Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer erforderlich.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundestierärztekammer.
Quelle: "Deutsches Tierärzteblatt; bundestieraerztekammer.de"