professionell - persönlich - kompetent - nachhaltig - wertschätzend - erfahren - reflektiert - individuell - zeitgemäß - konkret
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Richtlinien für den artgemäßen Umgang mit dem Hund

 

Die Rechte des Hundes wurden in zwei CANIS-Workshops unter Mitwirkung von Dr. Erik Ziemen erarbeitet. Zunächst beleuchtete man das Tier Hund von allen Seiten und leitete daraus seine Bedürfnisse ab. Unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Aspekte wurden dann die Rechte des Hundes entworfen.

Präambel


Der Hund stammt vom Wolf ab. Er hat wölfische Wesensmerkmale und Bedürfnisse. Aufgrund dieser Abstammung hat er die folgenden Rechte, obwohl er ein Mitglied unserer Gesellschaft ist. Hundehalter, Züchter und Ausbilder sind aufgerufen, sich diese Rechte stets gegenwärtig zu halten und sich zu bemühen, die Achtung dieser Rechte zu fördern und durch fortschreitende Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Verwirklichung zu gewährleisten. Denn das Verhalten eines jeden Hundes wird entscheidend geprägt durch seinen Menschenpartner.

Die Rechte im Überblick

Artikel 1
Der Hund hat das Recht auf einen sachkundigen Besitzer

Artikel 2
Der Hund hat das Recht auf dauerhaften sozialen Kontakt zu Menschen und Hunden

Artikel 3
Der Hund hat das Recht, mit Artgenossen zu spielen

Artikel 4
Der Hund hat das Recht auf Verlässlichkeit in den sozialen Beziehungen

Artikel 5
Der Hund hat das Recht auf artspezifische Kommunikation

Artikel 6
Der Hund hat das Recht auf körperliche Auslastung

Artikel 7
Der Hund hat das Recht auf freie Bewegung

Artikel 8
Der Hund hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit

Artikel 9
Der Hund hat das Recht auf Aufgaben, die seinem Wesen entsprechen

Artikel 10
Der Hund hat das Recht, durch eigene Erfahrungen zu lernen

Artikel 11
Der Hund hat das Recht, sich schmutzig zu machen, zu stinken und Flöhe zu bekommen…..
…….Diese Forderung entbindet den Besitzer aber nicht von seiner Verantwortung, für die Gesunderhaltung seines Hundes zu sorgen (Impfungen, Wurmkur, Floh/Zeckenbehandlungen etc.).

Artikel 12
Der Hund hat das Recht auf art- und bedarfsgerechte, abwechslungsreiche Ernährung

Schluss


Der Hund ist ein Hund! Gleichwohl läuft er in unserer Gesellschaft Gefahr, nur noch an den menschlichen Ansprüchen gemessen zu werden. Die vorgenannten Rechte sollen einen Beitrag dazu leisten, den Hund als Tier mit wölfischen Bedürfnissen zu sehen, wertzuschätzen und zu lieben.

Entnommen bei TINO (Tiere in Not Odenwald) Jan.08

 

Sonja Bauer

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